Allgemeine Geschäftsbedingungen
Medienwerk 15 GmbH
Agenturleistungen, Websites, Hosting, Domains und laufende Betreuung · für Unternehmen, Vereine und öffentliche Auftraggeber
Stand: 19. Oktober 2026
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1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Medienwerk 15 GmbH, nachfolgend „MW15“, über Konzeption, Gestaltung, Marketing, Medienproduktion, Erstellung von Websites und Webanwendungen sowie Hosting, Domainverwaltung, Wartung und laufende Betreuung. Maßgeblich sind die jeweils beauftragten Leistungen. „Creativ Hosting“ bezeichnet, soweit im Angebot verwendet, ein Leistungsangebot von MW15; Vertragspartner dieser AGB ist die Medienwerk 15 GmbH.
1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an eingetragene und nicht eingetragene Vereine, die selbst Vertragspartner werden. Vereine sind auch dann erfasst, wenn sie bei dem jeweiligen Auftrag nicht als Unternehmer handeln. Verträge mit natürlichen Personen als Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Die Zugehörigkeit zu einem Verein macht einen privaten Auftrag nicht zum Vereinsauftrag. Regelungen, die ausdrücklich auf Unternehmer oder Kaufleute beschränkt sind, gelten nur für die jeweils genannten Kunden.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MW15 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Die AGB gelten für weitere Aufträge nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande. Angebot, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls das Hosting-Leistungsblatt bestimmen Umfang, Termine und Vergütung. Vereinbarungen in Textform, insbesondere per E-Mail, dienen der nachvollziehbaren Dokumentation; der Vorrang wirksamer Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, das angenommene Angebot einschließlich besonderer Leistungsbeschreibungen, das ausgefüllte Hosting-Leistungsblatt, diese AGB. Für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung geht die hierzu geschlossene Vereinbarung vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
2.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Werbeerfolg, eine Suchmaschinenposition oder die dauerhafte Funktionsweise fremder Plattformen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Vereinbarte Funktionen, Qualitätsanforderungen und die fachgerechte Ausführung bleiben geschuldet. Die rechtliche Vertragsart richtet sich nach der tatsächlich vereinbarten Leistung.
2.4 Nicht beauftragte Zusatzleistungen, Fremdkosten, Lizenzen, Mediabudgets, Druckkosten und Reisen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Bei Einsatz externer Dienstleister bleibt MW15 für eigene vertragliche Pflichten nach den gesetzlichen Regeln verantwortlich. Ein Vertrag unmittelbar zwischen Kunde und Drittem setzt eine entsprechende Beauftragung voraus.
3. Zusammenarbeit und Änderungen
3.1 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Er stellt vereinbarte Inhalte, Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig in geeigneter Form bereit und teilt Änderungen wesentlicher Ansprechpartner und Kontaktdaten mit. Zugangsdaten sind über einen geeigneten sicheren Kanal zu übermitteln.
3.2 Der Kunde informiert MW15 vor Vertragsschluss über besondere Anforderungen, insbesondere geschäftskritische Anwendungen, stark schwankende Lasten, besondere Datenkategorien, besondere Aufbewahrungspflichten oder außergewöhnliche Ausfallrisiken. MW15 prüft erkennbare Anforderungen im Rahmen der beauftragten Beratung und weist auf erkennbare Ungeeignetheiten hin. Das Unterlassen einer Mitteilung führt nicht automatisch zum Verlust von Ansprüchen.
3.3 Verzögert sich die Leistung durch eine nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkung, informiert MW15 den Kunden über die Auswirkungen. Termine verschieben sich um die tatsächlich verursachte Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz nachweisbarer Mehrkosten oder auf weitere Rechtsfolgen bleiben bestehen; pauschale Ausfallhonorare werden hierdurch nicht vereinbart.
3.4 Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden hinsichtlich Zeit und Kosten abgestimmt. MW15 führt vergütungspflichtige Änderungen erst nach entsprechender Beauftragung aus. Art und Zahl enthaltener Entwürfe und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Die Beseitigung eines von MW15 zu verantwortenden Mangels ist keine kostenpflichtige Zusatzkorrektur.
4. Termine, Freigaben und Abnahme
4.1 Verbindliche Termine werden im Angebot oder gesondert vereinbart. Erkennt MW15 eine Gefährdung, informiert sie den Kunden unverzüglich über Ursache, Auswirkungen und mögliche Abhilfe. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben bestehen.
4.2 Der Kunde prüft zur Freigabe übermittelte Entwürfe und Produktionsdaten auf die von ihm vorgegebenen Inhalte, insbesondere Namen, Zahlen, Kontaktdaten und gewünschte Aussagen. Erkennbare Abweichungen meldet er zeitnah. Eine Freigabe entlastet MW15 nicht von eigenen Fehlern oder von nicht erkennbaren Mängeln.
4.3 Soweit eine abnahmefähige Werkleistung geschuldet ist, stellt MW15 sie zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die gesetzlichen Regeln des § 640 BGB gelten. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus; bloßes Schweigen oder die Entgegennahme einer Datei genügt dafür nicht automatisch.
4.4 Teilabnahmen werden nur für gesondert vereinbarte, selbstständig prüfbare Teile verlangt. Für laufendes Hosting oder reine Dienstleistungen wird keine werkvertragliche Abnahme vorausgesetzt.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Abschläge, Vorauszahlungen und Abrechnungsperioden werden im Angebot festgelegt; gesetzliche Fälligkeitsvoraussetzungen bleiben unberührt.
5.2 Stunden- oder tageweise abgerechnete Leistungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Bei erkennbarer wesentlicher Überschreitung eines vereinbarten Kostenrahmens informiert MW15 den Kunden rechtzeitig und stimmt das weitere Vorgehen ab.
5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Kunde darf mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
5.4 Preisänderungen erfolgen nicht allein aufgrund eines einseitigen Hinweises oder Schweigens des Kunden. Erforderliche Änderungen laufender Entgelte werden vereinbart oder im Rahmen einer rechtlich zulässigen Vertragsbeendigung und eines neuen Angebots umgesetzt. Eine besondere Preisgleitklausel wird mit diesen AGB nicht vereinbart.
6. Nutzungsrechte, Arbeitsdateien und Fremdlizenzen
6.1 MW15 räumt dem Kunden die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte ein. Fehlt eine ausdrückliche Bestimmung, erhält der Kunde die einfachen, für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Rechte. Ausschließliche Rechte, weitere Nutzungsarten und die Nutzung nicht ausgewählter Entwürfe bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzlich bereits bestehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.2 Die vereinbarte endgültige Rechtseinräumung steht unter der Bedingung vollständiger Zahlung der Vergütung für die betreffende Leistung. Eine zur Prüfung und zur vereinbarten Inbetriebnahme erforderliche vorläufige Nutzung bleibt im vereinbarten Umfang gestattet. Rechte wegen berechtigter Zurückbehaltung oder Mängeln werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
6.3 Offene Gestaltungsdateien, interne Vorlagen, nicht ausgewählte Entwürfe und allgemeine Werkzeuge von MW15 werden nur herausgegeben, soweit dies vereinbart oder für die geschuldete Nutzung erforderlich ist. Vereinbarte Website-Dateien, erforderliche Betriebszugänge und kundenbezogene Daten werden nicht pauschal als interne Arbeitsmittel von der Herausgabe ausgeschlossen. Für Datenexport und Vertragsende gilt ergänzend Ziffer 16.
6.4 Für eingebundene Bilder, Schriften, Software, Erweiterungen und andere Fremdleistungen gelten die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen. MW15 informiert vor der verbindlichen Auswahl über wesentliche Nutzungsgrenzen und laufende Lizenzkosten. Der Kunde erhält keine weitergehenden Rechte, als MW15 wirksam vermitteln darf. MW15 bleibt für die vertragsgemäße Auswahl und rechtmäßige eigene Verwendung verantwortlich.
6.5 Die Nutzung von Kundenname, Logo oder Arbeitsergebnissen als Referenz erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden. Vertraulichkeitsvereinbarungen und Rechte Dritter bleiben zu beachten.
7. Inhalte, Rechte Dritter und rechtliche Prüfung
7.1 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass erforderliche Rechte und Einwilligungen für deren vereinbarte Nutzung bestehen. MW15 verantwortet die von ihr selbst erstellten oder beschafften Bestandteile im Rahmen ihres Auftrags.
7.2 Eine eigenständige anwaltliche Prüfung von Werbung, Marken, Datenschutztexten oder branchenspezifischen Pflichtangaben ist nur Gegenstand des Auftrags, wenn dies gesondert vereinbart und durch hierzu befugte Personen erbracht wird. MW15 weist auf für sie erkennbare rechtliche Bedenken hin. Vereinbarte technische Umsetzungen, etwa von Consent-Einstellungen oder Pflichtseiten, bleiben geschuldet.
7.3 Verletzt der Kunde schuldhaft Pflichten aus Ziffer 7.1 und wird MW15 deshalb berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde MW15 im Umfang seiner Verantwortlichkeit von diesen Ansprüchen und erforderlichen, angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Eine eigene Mitverantwortung von MW15 ist zu berücksichtigen. MW15 informiert unverzüglich, ermöglicht angemessene Mitwirkung an der Verteidigung und erkennt ohne Zustimmung des Kunden keine Ansprüche zulasten des Kunden an, soweit keine rechtliche Pflicht dazu besteht.
8. Hosting und Verfügbarkeit
8.1 MW15 betreibt das beauftragte Hosting auf eigenen, von MW15 administrierten Servern. Leistungsmerkmale, Ressourcen, unterstützte Software, Standorte und Betriebsgrenzen werden im Angebot beziehungsweise Hosting-Leistungsblatt festgelegt. Soweit Hosting in Deutschland vereinbart ist, gilt dies für die dort bezeichneten Daten und Verarbeitungsschritte. Abweichende Verarbeitungsorte dürfen nicht durch eine allgemeine AGB-Regel stillschweigend eingeführt werden.
8.2 MW15 schuldet den fachgerechten Betrieb und die vereinbarte Bereitstellung. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder ein rund um die Uhr besetzter Support wird nur geschuldet, wenn dies konkret vereinbart ist. Vereinbarte Beschaffenheiten und rechtlich verbindliche Leistungszusagen werden dadurch nicht eingeschränkt. Öffentliche Leistungsangaben sind im gesetzlich maßgeblichen Umfang zu berücksichtigen. Eine vollständig unterbrechungsfreie Nutzung kann technisch nicht zugesagt werden.
8.3 Werden Verfügbarkeitswerte vereinbart, sind Messpunkt, Bezugszeitraum, Messverfahren, Wartungsregelung und sachlich gerechtfertigte Ausnahmen im Leistungsblatt zu bestimmen. Wartungszeiten oder Störungen bei eingesetzten Dienstleistern werden nicht pauschal aus der Verantwortung von MW15 ausgenommen.
8.4 MW15 kündigt planbare Arbeiten mit möglichen spürbaren Auswirkungen angemessen im Voraus an und wählt nach Möglichkeit verkehrsarme Zeiten. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen bei sachlicher Notwendigkeit unverzüglich erfolgen; MW15 informiert den Kunden so früh wie möglich. Die Beeinträchtigung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
8.5 Für die allgemeine Internetanbindung außerhalb ihres vertraglichen Verantwortungsbereichs schuldet MW15 keine eigene Bereitstellung. Fehler der eigenen Infrastruktur, beauftragter Erfüllungsgehilfen und vereinbarter Schnittstellen werden dadurch nicht ausgeschlossen. Gesetzliche Minderungs-, Abhilfe- und Kündigungsrechte bleiben bestehen; Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 15.
9. Backups, Wiederherstellung und Updates
9.1 MW15 übernimmt die vereinbarte Datensicherung. Im Hosting-Leistungsblatt werden gesicherte Datenbestände, Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsdauer, Schutz und Trennung der Sicherungen sowie Prüfverfahren festgelegt. MW15 überwacht den Erfolg der beauftragten Sicherungen und überprüft deren Wiederherstellbarkeit in angemessenen, vereinbarten Abständen. Erkennbare Sicherungsfehler werden bearbeitet; über wesentliche, für den Kunden relevante Sicherungslücken wird informiert.
9.2 Wiederherstellungen erfolgen nach dem vereinbarten Verfahren aus verfügbaren, verwendbaren Sicherungsständen. Der mögliche Datenstandverlust richtet sich nach dem vereinbarten Sicherungskonzept. Ein bestimmter Wiederanlaufzeitpunkt oder eine bestimmte maximal zulässige Datenlücke ist nur verbindlich, soweit konkret vereinbart. Die Pflicht zur fachgerechten Sicherung, Störungsbearbeitung und Schadensminderung bleibt bestehen. Von MW15 verursachte Wiederherstellungsarbeiten werden nicht als zusätzliche Kundenleistung berechnet.
9.3 Der Kunde wirkt bei Wiederherstellungen mit, insbesondere bei der Auswahl eines Sicherungsstandes und der fachlichen Funktionskontrolle. Zusätzliche eigene Exporte können vereinbart werden. Eine pauschale Pflicht des Kunden, die von MW15 übernommenen Backups vollständig parallel zu betreiben, wird nicht begründet. Ein Mitverschulden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls berücksichtigt.
9.4 MW15 übernimmt Updates und Wartung für die vereinbarten Komponenten. Das Leistungsblatt unterscheidet insbesondere Betriebssystem, Webserver, Laufzeitumgebungen, CMS, Erweiterungen, Themes und individuell entwickelte Anwendungen. Für von MW15 administrierte Bestandteile bewertet und bearbeitet MW15 Sicherheitsaktualisierungen risikogerecht. Zuständigkeiten und Zugriffsmöglichkeiten werden so festgelegt, dass keine unbemerkten Betreuungslücken entstehen.
9.5 Vor wesentlichen Änderungen werden angemessene Sicherungs-, Kompatibilitäts- und Rückfallmaßnahmen vorgesehen. Nicht enthaltene Funktionsumbauten, Versionsmigrationen oder neue Lizenzkosten bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung. MW15 informiert rechtzeitig über erkennbar auslaufenden Herstellersupport und die Folgen unterlassener notwendiger Maßnahmen. Für akute Gefahren gilt Ziffer 11; ein allgemeiner Haftungsausschluss für Updates oder Cyberangriffe wird nicht vereinbart.
10. Domains und Dienste Dritter
10.1 Domains werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf den Kunden als Domaininhaber registriert. MW15 unterstützt Registrierung, Verlängerung und Verwaltung im vereinbarten Umfang. Die einschlägigen Bedingungen der Vergabestelle beziehungsweise des Registrars werden dem Kunden vor der Beauftragung zugänglich gemacht.
10.2 Die tatsächliche Vergabe einer gewünschten Domain und deren rechtliche Zulässigkeit gegenüber Dritten können ohne gesonderte Prüfung nicht zugesagt werden. MW15 führt beauftragte Registrierungs- und Verlängerungsschritte sorgfältig aus und informiert über erkennbare Hindernisse. Der Kunde hält Inhaberdaten aktuell und erteilt erforderliche Entscheidungen rechtzeitig.
10.3 Bei Vertragsende stimmen die Parteien Übertragung, Weiterführung oder Löschung ab. Eine Löschung wird nicht allein aus der Beendigung eines Hostingpakets abgeleitet, wenn ein Transfer gewünscht ist. Erforderliche Transferinformationen werden nach Legitimation bereitgestellt. Das Zurückhalten von Domains oder Kundendaten zur Durchsetzung sachfremder Forderungen wird nicht vereinbart.
10.4 Soweit der Kunde selbst Verträge mit Plattformen, Lizenzgebern oder anderen Anbietern schließt, gelten deren vereinbarte Bedingungen. MW15 haftet für eigene Beratungs-, Integrations- und Betreuungspflichten nach Ziffer 15. Änderungen fremder Schnittstellen werden hinsichtlich notwendiger Anpassungen und Kosten abgestimmt.
11. Unzulässige Nutzung und Schutzmaßnahmen
11.1 Der Kunde darf die Leistungen nicht für rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, unberechtigte Zugriffe, die Verletzung von Rechten Dritter oder unzulässigen Massenversand nutzen. Vereinbarte Ressourcen sind einzuhalten. MW15 und Kunde schützen die jeweils von ihnen verwalteten Zugänge angemessen und informieren einander zeitnah über relevante Sicherheitsvorfälle.
11.2 Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung prüft MW15 den Sachverhalt und wählt erforderliche, verhältnismäßige Maßnahmen. Soweit möglich, erhält der Kunde vorher Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Bei akuter Gefahr, offensichtlicher Rechtswidrigkeit oder verbindlicher behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung kann eine sofortige, auf das Erforderliche beschränkte Sperre erfolgen.
11.3 MW15 teilt dem Kunden die Entscheidung, ihren Umfang und ihre wesentlichen Gründe sowie mögliche Abhilfeschritte mit, soweit dies rechtlich zulässig ist. Nach Wegfall des Grundes wird die Maßnahme aufgehoben. Gesetzliche Melde-, Begründungs- und Rechtsschutzvorgaben, insbesondere für Hostingdienste, bleiben unberührt. Eine allgemeine Überwachung aller Kundeninhalte wird nicht vereinbart.
11.4 Eine Leistungssperre wegen Zahlungsverzugs setzt einen erheblichen fälligen Rückstand, eine angemessene vorherige Zahlungsfrist und eine konkrete Sperrandrohung voraus. Berechtigte Einwendungen des Kunden und die Verhältnismäßigkeit sind zu berücksichtigen. Eine sofortige Datenlöschung wegen Zahlungsrückstands ist ausgeschlossen. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Kündigungsrechte bleiben bestehen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien beachten das geltende Datenschutzrecht. Soweit MW15 personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Unterauftragnehmer und Änderungen werden nach dieser Vereinbarung behandelt.
12.2 Der Kunde verantwortet als Verantwortlicher die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung und Weisungen; MW15 bleibt für eigene gesetzliche Pflichten verantwortlich. Datenschutzvorfälle, erforderliche Unterstützung, Kontrollen sowie Rückgabe und Löschung werden in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt. Zwingende Ansprüche betroffener Personen und gesetzliche Ausgleichsansprüche werden durch diese AGB nicht beschränkt.
12.3 Nicht öffentliche, als vertraulich erkennbare Informationen werden nur für die Vertragsdurchführung genutzt und nur erforderlichen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen zugänglich gemacht. Ausnahmen gelten für rechtmäßig bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen und gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange ihre gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
13. Mängel und Fehlerbehebung
13.1 Der Kunde meldet Störungen und Mängel mit einer möglichst nachvollziehbaren Beschreibung. MW15 untersucht sie und erfüllt die jeweils geltenden gesetzlichen Abhilfe- beziehungsweise Nacherfüllungspflichten. Eine Meldung außerhalb einer frei gewählten kurzen Ausschlussfrist führt nicht automatisch zum Rechtsverlust. Gesetzlich anwendbare kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
13.2 Soweit gesetzlich ein Wahlrecht der Nacherfüllung besteht, gilt dieses. Der Kunde ermöglicht einen angemessenen Zugang zur Prüfung und Nachbesserung. Erforderliche, von MW15 zu tragende Nacherfüllungskosten werden dem Kunden nicht berechnet. Weitere gesetzliche Rechte bestehen bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen.
13.3 Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren Mängelansprüche bei einmaligen abnahmefähigen Werkleistungen grundsätzlich in zwölf Monaten ab Abnahme. Gegenüber nicht unternehmerisch handelnden Vereinen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese Verkürzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen, übernommenen Garantien, Bauwerken oder hierfür erbrachten Planungs- und Überwachungsleistungen, gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen nach Ziffer 15.1. Für Schadensersatz aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt ebenfalls die gesetzliche Verjährung. Für laufendes Hosting, sonstige Dauerschuldverhältnisse und nicht ausdrücklich erfasste Leistungen gelten die gesetzlichen Fristen.
13.4 Eigenmächtige Änderungen des Kunden lassen Ansprüche nur insoweit entfallen, als sie für den jeweiligen Mangel oder Schaden ursächlich sind. Ein allgemeiner Verlust sämtlicher Ansprüche durch einen fremden Eingriff wird nicht vereinbart.
14. Haftung für anfängliche Mietmängel
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt: Soweit Hosting mietrechtlich einzuordnen ist, wird die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1, erste Alternative BGB ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden, arglistiges Verschweigen oder eine ausdrücklich übernommene Garantie und die Fälle der Ziffer 15.1 bleiben unberührt. Gesetzliche Rechte auf Mängelbeseitigung, Minderung und Vertragsbeendigung werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Gegenüber nicht unternehmerisch handelnden Vereinen gilt der vorstehende Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung nicht.
15. Allgemeine Haftungsbegrenzung
15.1 MW15 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Dies gilt auch für entsprechendes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und andere gesetzlich zwingende Haftungstatbestände.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MW15 im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Ausnahmen in Ziffer 15.1 bleiben in jedem Fall bestehen. Die Begrenzungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und, im gesetzlich zulässigen Umfang, zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von MW15.
15.4 Für Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und Sicherheitsvorfälle gelten diese Regeln ebenfalls. Solche Schäden werden nicht pauschal ausgeschlossen, soweit sie unter die Haftung nach Ziffer 15.1 oder 15.2 fallen. Insbesondere werden übernommene Backup-, Update- und Sicherheitsaufgaben nicht durch einen allgemeinen Hinweis auf Kundenverantwortung aufgehoben. Ein Mitverschulden und zumutbare Schadensminderung richten sich nach dem Gesetz.
15.5 Diese Ziffer betrifft Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Sie begrenzt keine Ansprüche auf Erfüllung, geschuldete Nachbesserung oder gesetzliche Minderung und lässt gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.
16. Laufzeit, Kündigung und Übergabe
16.1 Laufzeit und gegebenenfalls Mindestvertragsdauer ergeben sich aus dem Angebot. Ohne besondere Vereinbarung laufen Hosting und laufende Betreuung auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Für nicht unternehmerisch handelnde Vereine gilt zusätzlich: Eine vereinbarte anfängliche Vertragsdauer beträgt höchstens zwei Jahre; die Kündigungsfrist zum Ende dieser Dauer beträgt höchstens einen Monat. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit jederzeitiger Kündigung und einer Frist von höchstens einem Monat vorgesehen. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vorrangige Rechte nach Ziffer 16.6 bleiben bestehen.
16.2 Bei der Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 648 BGB. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach Maßgabe des Gesetzes berücksichtigt. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher Restvergütungen ohne diese Anrechnung wird nicht vereinbart.
16.3 Vor Ende laufender Leistungen stimmen die Parteien Export, notwendige Übergaben, Domaintransfer und Löschung ab. MW15 stellt die dem Kunden zustehenden Daten und vereinbarten Betriebsmittel in geeigneter Form bereit. Zusätzliche Leistungen, die über geschuldete Übergabe- oder gesetzliche Wechselpflichten hinausgehen, etwa ein Neuaufbau auf einer anderen Plattform, werden nur nach gesonderter Beauftragung berechnet.
16.4 Ohne vorrangige gesetzliche oder vereinbarte Frist hält MW15 Kundendaten nach Vertragsende noch 30 Kalendertage ausschließlich zur geordneten Abholung bereit. Darauf und auf die vorgesehene Löschung wird rechtzeitig hingewiesen. Eine weitere produktive Nutzung ist damit nicht vereinbart. Bei personenbezogenen Daten gehen rechtmäßige Weisungen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen.
16.5 Danach werden Kundendaten gelöscht, soweit keine wirksame anderweitige Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. Die Löschung aus Sicherungen erfolgt nach dem dokumentierten Löschkonzept; bis dahin sind die Daten gesperrt und werden nicht zu anderen Zwecken verwendet. Abweichende zwingende Löschvorgaben werden eingehalten.
16.6 Anbieterwechsel nach dem Data Act. Für Dienste im Anwendungsbereich des Kapitels VI der Verordnung (EU) 2023/2854 gilt vorrangig: Der Kunde kann mit einem Monat Vorankündigung den Wechsel zu anderen Anbietern oder eigener Infrastruktur verlangen, auch kombiniert. Anschließend erfolgt die Übertragung grundsätzlich binnen höchstens 30 Kalendertagen. Der Kunde darf diesen Übergangszeitraum einmal um einen von ihm für seine Zwecke bestimmten Zeitraum verlängern. Gesetzlich zulässige technische Fristverlängerungen richten sich nach Art. 25 Abs. 4. MW15 unterstützt den Wechsel, wahrt Sicherheit und Kontinuität und informiert über Risiken. Der betreffende Vertrag endet nach erfolgreichem Wechsel; MW15 bestätigt dies. Bei gewünschter Löschung statt Wechsel endet er nach der Vorankündigungsfrist. Nach dem Übergangszeitraum besteht eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen; anschließend werden die betreffenden Daten nach den gesetzlichen Vorgaben vollständig gelöscht. Die Datenkategorien, Formate und Verfahren stehen in Anlage 1. Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden Wechselentgelte nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und höchstens in Höhe unmittelbar verursachter Kosten erhoben; ab 12. Januar 2027 entfallen sie. Weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.
17. Außergewöhnliche Ereignisse und Schlussbestimmungen
17.1 Verhindert ein außergewöhnliches, trotz angemessener Vorsorge und Sorgfalt nicht abwendbares äußeres Ereignis die Leistung, gelten die gesetzlichen Regeln über Leistungsstörungen. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und mindert die Folgen. Cyberangriffe, Personalausfälle oder Fehler von Dienstleistern sind nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung haftungsbefreiend. Eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird hierdurch nicht pauschal begründet.
17.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses überhaupt anwendbar wäre. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tostedt, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17.3 Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge erfordern eine wirksame Vereinbarung. Schweigen des Kunden genügt nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt den Vertrag im Übrigen nach Maßgabe des Gesetzes bestehen; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das Gesetz.


